§2 SGB IX: Rehasport kommt für jene in Frage, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate vom altersgemäßen Zustand abweicht.
Seit 2009 sind wir anerkannter Anbieter von Rehasport. Gruppengymnastik unter Anleitung von qualifizierten Physiotherapeuten und Sportwissenschaftlern. Seit Oktober 2011 auch umfangreiches Aquagymnastikprogramm. Abrechnung über den Gesundheitssportverein Leipzig, IKZ 441432026.
Der Arzt verordnet den Rehasport auf dem Formular Muster 56. Dieses wird an die Krankenkasse geschickt und nach Genehmigung kann bei uns baldmöglichst mit dem Rehasport begonnen werden.